Pressemitteilungen

Aktuelles vom Hessischen Apothekerverband e.V.

Hier finden Sie chronologisch geordnet die Pressemitteilungen des Hessischen Apothekerverbandes e.V.  Wenn Sie in unseren Presseverteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie uns Ihre Kontaktdaten an a.schopbach@h-a-v.de

Donnerstag, 09.07.2026
Offenbach am Main
Politischer Wortbruch zulasten der Apotheken: Sparpaket kürzt ohnehin unzureichende Honoraranpassung um fast ein Viertel
Der Hessische Apothekerverband kritisiert die vom Gesundheitsausschuss gebilligte Anpassung des Zwangsrabatts im Rahmen des GKV-Sparpakets mit aller Deutlichkeit. Während die Bundesregierung die Anpassung des Apothekenfixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro als Stärkung der Vor-Ort-Apotheken darstellt, wird ein erheblicher Teil dieser ohnehin nicht ausreichenden Honoraranpassung durch die gleichzeitige Anpassung des Zwangsrabatts gestrichen.   „Das ist keine Stärkung der Apotheken, sondern ein politischer Taschenspielertrick“, erklärt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. „Erst wird den Apotheken nach mehr als zehn Jahren Stillstand eine längst überfällige und schon jetzt nicht ausreichende Anpassung ihrer Vergütung in Aussicht gestellt. Dann wird diese Anpassung durch einen höheren Zwangsrabatt im selben Gesetzespaket wieder massiv gekürzt. Wer so Politik macht, stärkt die Versorgung nicht – er gefährdet die flächendeckende Versorgung und beschädigt das Vertrauen in die Politik.“   Konkret wird das Fixum von 8,35 Euro auf 9,50 Euro angepasst. Das entspricht einer Differenz von 1,15 Euro je Packung. Gleichzeitig soll der Zwangsrabatt so angepasst werden, dass von dieser ohnehin unzureichenden Honoraranpassung 0,25 Euro netto je Packung verloren gehen. Das bedeutet: Die Anpassung wird um rund 22 Prozent gekürzt. Wer eine unzureichende Anpassung um fast ein Viertel kürzt, stärkt die Apotheken nicht – er schwächt sie weiter.   „Man muss es klar aussprechen: Eine ohnehin unzureichende Anpassung öffentlich als Stärkung zu verkaufen und sie gleichzeitig um rund 22 Prozent zu kürzen, ist eine Mogelpackung“, so Seyfarth. „Das ist kein Beitrag zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Das ist eine weitere Belastung für Betriebe, die seit Jahren unter massiv steigenden Kosten, zunehmender Bürokratie, Lieferengpässen und wachsendem Personaldruck stehen.“   Der Hessische Apothekerverband warnt davor, die Apotheken erneut zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen heranzuziehen. Viele Betriebe arbeiten bereits an der wirtschaftlichen Grenze. Jede weitere Kürzung trifft unmittelbar die wohnortnahe Arzneimittelversorgung.   „Apotheken sind keine stille Finanzreserve der Krankenkassen“, betont Seyfarth. „Wir sind Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Wer Apotheken immer weiter belastet, darf sich nicht wundern, wenn immer mehr Standorte schließen, Notdienste schwerer zu besetzen sind und Patientinnen und Patienten weitere Wege in Kauf nehmen müssen.“   Der Hessische Apothekerverband fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehene Anpassung des Zwangsrabatts nicht zu beschließen. Der Koalitionsvertrag darf nicht auf dem Papier eine Stärkung der Apotheken versprechen und in der Gesetzgebung das Gegenteil bewirken.   „Wer die Apotheken wirklich stärken will, muss die ohnehin nicht ausreichende Honoraranpassung vollständig bei den Apotheken ankommen lassen – ohne neue Kürzungen, ohne Hintertüren, ohne politische Schönfärberei“, so Seyfarth abschließend. „Dieses Sparpaket spart an der falschen Stelle. Es belastet die Apotheken, schwächt die Versorgung und trifft am Ende die Patientinnen und Patienten.“
Freitag, 26.06.2026
Offenbach am Main
HAV: Zugesagte Honoraranpassung darf nicht durch höheren Zwangsrabatt gekürzt werden
Seyfarth: „Wer über Jahre keine angemessene Anpassung der Apothekenvergütung vornimmt, darf die jetzt zugesagte Korrektur nicht im nächsten Schritt wieder entwerten. Das ist politisch nicht fair und den Apothekenteams vor Ort nicht vermittelbar“   Der Hessische Apothekerverband kritisiert die im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Anhebung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung scharf. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik den Apotheken nach vielen Jahren endlich eine Honoraranpassung zusagt, ihnen aber über einen höheren Zwangsrabatt an die Krankenkassen sofort wieder einen erheblichen Teil davon kürzen will“, erklärt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. Das Packungsfixum der Apotheken wurde zuletzt im Jahr 2013 von 8,10 Euro auf 8,35 Euro angepasst. Das entsprach damals gerade einmal 25 Cent beziehungsweise rund 3,1 Prozent. Seitdem ist nichts mehr passiert. Gleichzeitig sind die Verbraucherpreise seit 2013 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Personal-, Energie-, Miet-, Finanzierungs- und Betriebskosten haben sich in dieser Zeit massiv erhöht.Vor diesem Hintergrund ist die nun zugesagte Anpassung des Packungsfixums auf 9,50 Euro nicht großzügig, sondern überfällig. Sie kommt spät, sie kommt nicht in einem Schritt, und sie gleicht die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre bei weitem nicht aus.Umso weniger ist vermittelbar, dass den Apotheken von dieser ohnehin verspäteten und unzureichenden Korrektur unmittelbar wieder 30 Cent je GKV-Packung genommen werden sollen. Bezogen auf die zugesagte Honoraranpassung von 1,15 Euro entspricht dies einer Kürzung um sage und schreibe rund 26 Prozent. Mehr als ein Viertel der angekündigten Anpassung würde damit durch die Hintertür wieder an die Krankenkassen zurückfließen. „Wer über Jahre keine angemessene Anpassung der Apothekenvergütung vornimmt, darf die jetzt zugesagte Korrektur nicht im nächsten Schritt wieder entwerten. Das ist politisch nicht fair und den Apothekenteams vor Ort nicht vermittelbar“, so Seyfarth.Der Hessische Apothekerverband begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die zusätzliche Belastung der öffentlichen Apotheken kritisch bewertet und sich gegen eine weitere Schwächung der Apotheken ausgesprochen hat. Ebenso nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass sich auch die Hessische Landesregierung wiederholt für wirtschaftlich stabile Vor-Ort-Apotheken, eine verlässliche Arzneimittelversorgung und die Anpassung des Apothekenfixums eingesetzt hat. Die öffentlichen Apotheken sichern täglich Arzneimittelsicherheit, persönliche Beratung, Notdienst, wohnortnahe Versorgung, die Bewältigung von Lieferengpässen und zunehmend weitere pharmazeutische Leistungen. Diese Strukturen lassen sich nicht erhalten, wenn sie politisch anerkannt, aber wirtschaftlich weiter geschwächt werden. Wenn die Politik es mit einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung, verlässlicher Arzneimittelsicherheit und einer starken pharmazeutischen Betreuung der Bevölkerung ernst meint, muss die Anhebung des Apothekenabschlags vom Tisch.
Mittwoch, 10.06.2026
Offenbach am Main
Stellungnahme zur Pressemitteilung der KV Hessen
Der Hessische Apothekerverband weist die Über-legungen des KVH-Vorstands, Apotheken weitgehend durch Drogeriemärkte, Versandhandel, ärztliche Arzneimittelabgabe und wenige Regionalapotheken mit Fahrdienst zu ersetzen, entschieden zurück.   Wer Apotheken im Kern als reine Abgabestellen für Packungen beschreibt, blendet zentrale Versorgungsleistungen vollständig aus. Die Vor-Ort-Apotheken sind kein logistischer Anhängselbetrieb, sondern ein unverzichtbarer Teil der Arzneimitteltherapiesicherheit und der niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung.   Apotheken leisten täglich weit mehr als die Abgabe industriell hergestellter Arzneimittel: Sie prüfen Verordnungen, Dosierungen, Plausibilität, Wechselwirkungen und Kontraindikationen - häufig gerade an der Schnittstelle zwischen mehreren Ärztinnen und Ärzten. Sie beraten Patientinnen und Patienten unmittelbar, persönlich und niedrigschwellig zur sicheren Anwendung ihrer Medikamente. Sie stellen Arzneimittel individuell her, etwa Rezepturen für Kinder, Palliativpatienten oder besondere Versorgungssituationen. Sie sichern Nacht- und Notdienste, Botendienste, Akutversorgung und die Versorgung auch dort, wo digitale Lösungen oder Versandwege praktisch nicht helfen. Sie sind insbesondere für ältere, multimorbide und weniger digital affine Menschen ein vertrauter und oft unverzichtbarer Ansprechpartner vor Ort.   Ein 24/7-Fahrdienst ersetzt kein pharmazeutisches Gespräch. Ein Drogerieregal ersetzt keine heilberufliche Verantwortung. Und eine Arzneimittelversorgung, die vorrangig auf Versandhandel und wenige zentrale Standorte setzt, wird gerade im ländlichen Raum nicht sicherer, sondern ausgedünnt.   Der HAV hält die Äußerungen daher nicht für einen konstruktiven Beitrag zur notwendigen Weiterentwicklung der Versorgung, sondern für eine gefährliche Verkürzung einer komplexen Versorgungsrealität. Gerade jetzt brauchen wir Respekt, Sachlichkeit und Kooperation zwischen den Heilberufen - keine öffentlichkeitswirksamen Vorschläge, die das Vertrauen zwischen Arztpraxen, Apotheken und Patientinnen und Patienten belasten.   Natürlich müssen Strukturen modernisiert, Bürokratie reduziert und Kompetenzen sinnvoll verteilt werden. Das gelingt aber nur mit den Apotheken und ihren pharmazeutischen Teams - nicht gegen sie. Wer die Versorgung der Menschen in Hessen ernst nimmt, muss Vor-Ort-Apotheken stärken, nicht ihre Abschaffung diskutieren.   KernaussageReform ja - Versorgungsausdünnung nein. Arzneimitteltherapiesicherheit ist mehr als Paketlogistik.
Mittwoch, 03.06.2026
Offenbach am Main
Hessischer Apothekerverband begrüßt Anpassung des Fixums – warnt aber vor Gegenfinanzierung zulasten der Apotheken
Der Hessische Apothekerverband begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Anpassung des Apothekenpackungsfixums. Nach jahrelanger Stagnation ist dieser Schritt ein wichtiges und überfälliges Signal für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung. „Dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zugesagte Anpassung des Fixums nun auf den Weg bringt, ist richtig. Von einer Sofortmaßnahme kann nach dem langen Hin und Her allerdings keine Rede mehr sein“, erklärt Holger Seyfarth, Vorstandsvorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. „Zudem können die vorgesehenen Beträge die Kosten- und Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre allenfalls teilweise auffangen. Der Wert einer zugesagten Vergütungsanpassung sinkt, wenn sie erst zeitverzögert vollständig wirksam wird.“ Besonders kritisch bewertet der Verband die weiterhin geplante Erhöhung des Apothekenabschlags gegenüber den Krankenkassen. Eine Anpassung des Fixums dürfe nicht durch einen höheren Kassenabschlag teilweise wieder neutralisiert werden.„Es wäre widersprüchlich, die Apothekenversorgung auf der einen Seite stärken zu wollen und den Apotheken auf der anderen Seite durch einen höheren Zwangsabschlag wieder Mittel zu entziehen. Diese Erhöhung darf so nicht kommen“, so Seyfarth. Für die künftige Vergütungsfindung fordert der Hessische Apothekerverband klare, nachvollziehbare und objektive Parameter. Maßgeblich sein müssten insbesondere die Entwicklung von Personal-, Betriebs- und Sachkosten sowie die tatsächlichen Anforderungen an eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. „Apotheken brauchen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen – keine symbolischen Zwischenlösungen und keine Verhandlungen ins Blaue hinein.“
Dienstag, 21.04.2026
Offenbach am Main
Offener Brief "Politischer Wortbruch mit Ansage"
Was derzeit gegenüber den Apotheken vorbereitet wird, ist ein politischer Wortbruch mit Ansage! Den Apotheken wurden wirtschaftliche Stabilisierung, ein Honorar von 9,50 Euro und die Wiederzulassung von Skonti in Aussicht gestellt. Tatsächlich sollen die Apotheken nun erneut belastet werden – durch einen höheren Kassenabschlag, also durch noch mehr Zwangsrabatt zugunsten der Krankenkassen. Das ist nicht nur das Gegenteil dessen, was den Apotheken versprochen wurde. Es ist ein Frontalangriff auf die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe!   Der HAV hat deshalb in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Hessens Ministerpräsidenten Boris Rhein und Gesundheitsministerin Diana Stolz sowie die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Simone Borchardt adressiert: Die Apotheken können keine erhöhten Rabatte an die Krankenkassen mehr zahlen. Nicht nach Jahren der Unterfinanzierung, nicht bei massiv gestiegenen Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten und schon gar nicht, solange die politisch angekündigte Hilfe weiter ausbleibt. Der HAV fordert die Bundesregierung deshalb  unmissverständlich auf, die geplante Erhöhung des Kassenabschlags sofort zu stoppen und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken verbindlich auf den Weg zu bringen: mit der Anhebung des Honorars auf 9,50 Euro, der Wiederzulassung von Skonti und einer spürbaren Erhöhung des Nacht- und Notdienstzuschlags.  HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth: „Wer jetzt den Kassenabschlag erhöht, verschärft das Apothekensterben nicht versehentlich, sondern bewusst. Besonders unerträglich ist, dass den Apotheken nicht nur die zugesagte Honoraranpassung und die Wiederzulassung von Skonti vorenthalten werden, sondern zugleich auch bei der Vergütung zentraler Gemeinwohlpflichten weiter Stillstand herrscht. Es ist völlig inakzeptabel, die Apotheken zusätzlich zu belasten und gleichzeitig weder das Fixum anzuheben noch Skonti wieder zuzulassen noch den Nacht- und Notdienst endlich spürbar besser zu vergüten. Die Vor-Ort-Apotheken sind nicht die finanzielle Reserve der Krankenkassen. Sie sind auch nicht der Steinbruch, aus dem sich Politik und Kassen bedienen können, wenn an anderer Stelle Geld fehlt!“
Dienstag, 31.03.2026
Offenbach am Main
Finanzkommission ist kein Gesetz: 9,50 Euro müssen jetzt kommen
Die jetzt vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sind kein Gesetz. Das Bundesgesundheitsministerium selbst kündigt erst jetzt an, die Vorschläge zu prüfen und auf dieser Grundlage ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Gleichzeitig hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am 25. Februar im Deutschen Bundestag ausdrücklich erklärt, dass die Anhebung des Apothekenpackungsfixums auf 9,50 Euro per Verordnung noch im Frühjahr geregelt und „sehr schnell“ umgesetzt werden solle. Nachfragen zu diesem Punkt wich sie gestern aus: Zwar erklärte sie erneut, sie stehe zu ihrer Zusage und werde das Thema nun „sehr zeitnah“ angehen, ließ aber offen, ob die 9,50 Euro kurzfristig und separat kommen oder in einem Sparpaket auf Jahre gestreckt werden sollen. Genau diese Klarheit ist jetzt fällig.   Umso befremdlicher ist die Empfehlung der Finanzkommission, die Erhöhung nicht jetzt umzusetzen, sondern bis 2031 zu strecken: Von 2027 bis 2029 soll das Fixum nur in Höhe der Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt steigen, ab 2030 dann höchstens in Höhe der Grundlohnrate, bis 2031 die 9,50 Euro erreicht werden. Die Kommission selbst hält zugleich fest, dass der Koalitionsvertrag die Erhöhung auf 9,50 Euro vorsieht.   Der Hessische Apothekerverband warnt davor, diese Empfehlung als politische Vorentscheidung zu behandeln. Wer eine seit Jahren überfällige Honoraranpassung erneut verschiebt, verschärft die wirtschaftliche Krise der Vor-Ort-Apotheken und damit die Versorgungsprobleme der Bevölkerung. Allein im Jahr 2025 ist die Zahl der Apotheken bundesweit um 440 gesunken; 502 Schließungen standen nur 62 Neueröffnungen gegenüber.   Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes, erklärt:   „Die Finanzkommission gibt Empfehlungen ab – entscheiden muss die Politik. Und politisch ist die Lage eindeutig: 9,50 Euro sind zugesagt. Wer daraus jetzt eine Mini-Anhebung ab 2027 und eine Streckung bis 2031 macht, hat den politischen Auftrag entweder nicht verstanden oder will ihn bewusst unterlaufen.“   „Frau Warken steht im Wort. Sie hat die 9,50 Euro angekündigt und gestern erneut erklärt, man werde das Thema jetzt ‚sehr zeitnah‘ angehen. Dann erwarten wir jetzt Klarheit statt Ausweichen: Kommt die zugesagte Erhöhung kurzfristig und separat – oder soll sie im Sparpaket auf Jahre gestreckt werden? Alles andere wäre ein glasklarer Wortbruch gegenüber den Vor-Ort-Apotheken.“   „Während in Berlin gerechnet und vertagt wird, schließen draußen weiter hunderte Apotheken. Wer jetzt noch bremst, organisiert das Apothekensterben politisch selbst – mit unmittelbaren Folgen für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung und die pharmazeutische Betreuung der Patientinnen und Patienten.“   Für den Hessischen Apothekerverband ist klar: Die Finanzkommission hatte den Auftrag, Vorschläge zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ab 2027 zu entwickeln. Sie hatte nicht den Auftrag, eine politisch zugesagte und öffentlich angekündigte Honoraranpassung für Apotheken faktisch bis ins nächste Jahrzehnt hinauszuschieben. Jetzt kommt es darauf an, ob die Bundesgesundheitsministerin zu ihrem Wort steht und den Koalitionsvertrag verlässlich umsetzt.
Mittwoch, 18.03.2026
Offenbach am Main
Hessische Apotheken schlagen Alarm: Breite Beteiligung an Protesttag am 23. März - Kundgebung in Fulda
Zahlreiche Apotheken in Hessen beteiligen sich am bundesweiten Protesttag am 23. März 2026. Viele Betriebe bleiben an diesem Tag geschlossen, um ein unübersehbares Signal an die Politik zu senden: Die flächendeckende Arzneimittelversorgung ist akut gefährdet. In dringenden Fällen wird die Versorgung selbstverständlich über die Notdienstapotheken sichergestellt. Der Hessische Apothekerverband bittet Patientinnen und Patienten, planbare Rezepte möglichst vorab oder wieder ab dem 24. März einzulösen. Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren Bürgerinnen und Bürger über die Aushänge vor Ort oder online unter www.aponet.de.   „Die Politik darf nicht länger so tun, als sei die Lage noch beherrschbar. Unsere Apotheken werden seit Jahren kaputtgespart“, sagt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV). „Seit 13 Jahren wurde das Honorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel faktisch nicht angepasst, während Personal-, Energie-, Miet- und Bürokratiekosten massiv gestiegen sind. Viele Inhaberinnen und Inhaber wissen längst nicht mehr, wie sie diese Entwicklung noch aus eigener Kraft auffangen sollen.“   Die Folgen dieser verfehlten Politik sind längst sichtbar. Bundesweit ist in den vergangenen Jahren fast jede fünfte Apotheke verschwunden. Auch Hessen ist davon massiv betroffen: Zum Stichtag 31.12.2025 gibt es im Land nur noch 1.273 Apotheken. Das sind 273 Apotheken weniger als noch vor 13 Jahren – ein Rückgang um rund 18 Prozent.   Besonders alarmierend ist die Entwicklung vor Ort: Bereits 21 hessische Kommunen haben keine einzige Apotheke mehr. Rund 76.000 Menschen haben ihre wohnortnahe Versorgung bereits verloren. In weiteren 174 Kommunen gibt es nur noch eine einzige Apotheke. Dort leben rund 972.000 Menschen – also etwa 15 Prozent der hessischen Bevölkerung. Fällt dort auch nur ein weiterer Standort weg, drohen echte Versorgungslücken.   Seyfarth erklärt: „Wir protestieren nicht aus Bequemlichkeit und nicht aus Symbolik. Wir protestieren, weil die Politik ihrer Verantwortung für die Arzneimittelversorgung nicht gerecht wird. Wer Apotheken über Jahre finanziell austrocknet, darf sich über Schließungen nicht wundern. Und wer Schließungen hinnimmt, gefährdet am Ende die Versorgung der Menschen – gerade im ländlichen Raum, aber zunehmend auch in den Städten.“   Weiter sagt Seyfarth: „Unser Protest richtet sich nicht gegen die Patientinnen und Patienten. Im Gegenteil: Wir gehen auf die Straße, damit die Apotheke vor Ort auch morgen noch da ist. Die Bundesregierung muss ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag jetzt endlich einlösen und für eine faire, auskömmliche und verlässliche Vergütung sorgen. Alles andere wäre ein politisches Versagen mit Ansage.“   Zahlreiche hessische Apothekenteams versammeln sich am 23. März ab 11 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Fulda, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dort sprechen unter anderem der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth, die Vizepräsidentin der Hessischen Apothekerkammer, Dr. Schamim Eckert, sowie Vertreter der Landespolitik, darunter der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Ralf Norbert Bartelt und der gesundheitspolitische Sprecher der der FDP-Landtagsfraktion Yanki Pürsün.
Dienstag, 03.03.2026
Offenbach
Apotheken-Protest am 23. März: Hessischer Apothekerverband ruft zur breiten Beteiligung auf
Eine interne Abfrage des Hessischen Apothekerverbands zeigt: Viele Apotheken in Hessen werden sich am 23. März am bundesweiten Protesttag beteiligen. Zahlreiche Betriebe planen an diesem Tag eine Schließung, andere werden den Protest – trotz organisatorischer Bindungen und Versorgungsaufgaben – vor Ort sichtbar unterstützen.   Im Mittelpunkt des Protestes stehen unter anderem zwei dringend notwendige wirtschaftliche Maßnahmen: die sofort wirksame, zumindest minimale und längst überfällige Anpassung des Apothekenhonorars sowie eine klare, praktikable Regelung, die Skonti im Großhandel wieder rechtssicher ermöglicht. Beides sind zentrale Stellschrauben, um die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken kurzfristig abzusichern – und damit die Arzneimittelversorgung flächendeckend zu erhalten.   „Der Protest richtet sich nicht gegen Patientinnen und Patienten – er ist ein Warnsignal an die Politik“, sagt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Verbands. „Wir erwarten jetzt konkrete und schnelle Entscheidungen: eine sofort wirksame, zumindest minimale Honorar-Anpassung und eine rechtssichere Skonto-Regelung, die in der Praxis funktioniert. Viele Apotheken stehen mit dem Rücken zur Wand. Wenn hier nicht kurzfristig gehandelt wird, werden weitere Standorte wirtschaftlich nicht durchhalten – mit spürbaren Folgen für die Versorgung.“   Der Hessische Apothekerverband betont: Apotheken leisten täglich unverzichtbare Arbeit – von der Akutversorgung über die Arzneimittelsicherheit bis zur kompetenten pharmazeutischen Betreuung. Der Protesttag macht sichtbar, dass die Belastungsgrenze erreicht ist und dass Entscheidungen benötigt werden, die in der Praxis ankommen.   Der Protest soll die laufenden politischen Prozesse unterstützen und beschleunigen. Der Verband fordert, dass die notwendigen Maßnahmen zügig, rechtssicher und ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden – und dass sie nicht durch langwierige Abstimmungs- und Umsetzungsverfahren faktisch hinausgeschoben werden.
Donnerstag, 15.01.2026
Offenbach am Main
HAV: Rx‑Versandverbot europarechtlich möglich
Der Hessische Apothekerverband fordert die Bundesregierung und die Bundesländer dazu auf, ein Rx-Versandverbot umzusetzen und den OTC-Versand konsequent am Patientenschutz auszurichten.    Seit Jahren werden der Rx-Versandhandel und dessen rechtswidrige Rx-Boni politisch nicht angegangen, sondern mit dem Verweis ausgesessen, dass hier europarechtliche Hürden das politische Handeln unmöglich machen. Währenddessen schließen immer mehr Vor-Ort-Apotheken und die Versorgung vor allem im ländlichen Bereich wird immer dünner. Das ist nicht verantwortbar“, sagt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV). Aktueller Anlass sind die gerade veröffentlichten Schlussanträge des General-anwalts am Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache C‑604/24. Holger Seyfarth erklärt hierzu: „Die EU zieht eine klare Trennlinie zwischen OTC und Rx. OTC-Versand kann man nicht pauschal verbieten, Rx-Versand darf man national untersagen. Wer etwas anderes behauptet, ignoriert die Realität und will schlicht nicht handeln.“ Rechtsgrundlage ist Artikel 85c der Richtlinie 2001/83/EG: Er lässt nationale Verbote des Fernabsatzes verschreibungspflichtiger Arzneimittel ausdrücklich unberührt. „Rx-Versandverbot ist damit keine juristische Unmöglichkeit, sondern eine Frage des politischen Willens“, betont der Verbandsvorsitzende.   Der HAV fordert deshalb: einen verbindlichen Gesetzgebungsfahrplan für ein Rx‑Versandverbot zum Schutz von Patientensicherheit und zum Erhalt der Vor-Ort-Versorgung, ein robustes Regelpaket für den OTC-Versand (Beratung/Interaktionscheck, Dokumentation, Missbrauchs‑ und Fälschungsschutz).   Der HAV hat hierzu Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sowie an die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz übermittelt. „Wir erwarten kurzfristig einen konkreten gesetzgeberischen Pfad. Ein weiteres Vertagen dieses Themas ist keine Option“, so Seyfarth. „Wer die Vor-Ort-Arzneimittelversorgung stärken will, muss handeln. Wer weiter nichts unternimmt, ist für die zunehmenden Apothekenschließungen und die größer werdenden weißen Flecken in der Arzneimittelversorgung verantwortlich“, fasst Seyfarth abschließend zusammen.
Mittwoch, 17.09.2025
Offenbach am Main
Apothekenreform: HAV begrüßt Kurs - Kritik an fehlender Honoraranpassung
Der Hessische Apothekerverband (HAV) sieht in den gestern von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf dem Deutschen Apothekertag vorgestellten Eckpunkten und dem vom BMG veröffentlichten „Fahrplan für Reformen im Apothekenwesen“ wichtige Weichenstellungen – von klareren Zuständigkeiten bis zu Entlastungen beim Notdienst. Unverständlich bleibt jedoch, dass die überfällige Erhöhung des Fixhonorars erneut nicht kommt und auch kein verbindlicher Zeitpunkt genannt wurde. Warken verweist auf eine zehnköpfige Finanzkommission zur Stabilisierung der GKV, die erst bis Frühjahr 2026 Vorschläge vorlegen soll. „Unsere Mitglieder brauchen jetzt Planbarkeit. Wir erwarten einen verbindlichen Zeitplan für die Honoraranpassung und kurzfristig wirksame Entlastungen“, sagt HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth.   Positiv bewertet der HAV, dass das BMG strukturelle Punkte adressiert – unter anderem beim Notdienst und bei betrieblichen Entlastungen. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass Mittel aus dem pDL-Topf zur Finanzierung des Notdienstes umgeschichtet werden sollen. „Das ist linke Tasche, rechte Tasche – Versorgungsaufgaben dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, so Seyfarth. Zudem werfen Detailfragen – etwa PTA-Vertretung in bestimmten Konstellationen – fachliche und haftungsrechtliche Klärungsbedarfe auf. Der HAV kündigt an, die Ausgestaltung konstruktiv zu begleiten.   Holger Seyfarth: „Wir erkennen die Reformbereitschaft – aber ohne Honorar läuft die beste Strukturreform leer. Für die Apotheken gab es gestern wieder keinen Euro mehr, während in anderen Bereichen spürbare Erhöhungen umgesetzt wurden. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten stiegen zum 1. Juli um 5,4 %. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten +3 % ab April 2025 und +2,8 % ab Mai 2026, Beschäftigte der Länder +5,5 % ab Februar 2025, Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken +6,0 % ab Februar 2025. Die Vor-Ort-Apotheken dürfen nicht die einzige systemrelevante Säule sein, die weiter auf eine Indexierung und einen zeitnahen Aufschlag warten muss.“   In den Diskussionsforen der Fachpresse zeigen sich viele Apothekerinnen und Apotheker seit gestern deutlich enttäuscht – vor allem wegen der ausbleibenden Honoraranpassung und der Umschichtung zulasten der pDL. Die Spannweite der Kommentare reicht von Sorge um die Nachwuchsgewinnung über Forderungen nach klaren Zeitplänen bis hin zu der Erwartung, Kurzfrist-Entlastungen (Notdienst, Retaxationen, Bürokratie) sofort umzusetzen. Der HAV nimmt diese Signale ernst und wird sie in die Gespräche mit Politik und Kassen einbringen.   Der HAV fordert daher: Verbindlichen Fahrplan für die Honoraranpassung (Fixum) und eine Perspektive zur Dynamisierung, Sofortmaßnahmen: Notdienst ohne Kannibalisierung der pDL nachhaltig finanzieren, Retaxationsrisiken eindämmen, Bürokratie abbauen,Klare Leitplanken für neue Rollen-/Vertretungsregeln (Qualifikation, Haftung, Qualitätssicherung).

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 31.01.2023 . Letzte Änderung am 19.04.2023.