Leistungen der Apotheken in Hessen

Kompetent, vor Ort und jederzeit persönlicher Ansprechpartner: Diesen Anspruch erfüllen unsere hessischen Apotheken jeden Tag aufs Neue.

Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, sind Vertrauen und Verantwortung das A und O: Deshalb stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Verbraucher:innen stets im Fokus der rund 1.300 hessischen Apotheken.

Apotheken sind rund um die Uhr für die Menschen in Hessen da, denn Krankheiten richten sich nicht nach Öffnungszeiten. So gibt es nachts und an Feiertagen den Apothekennotdienst: In wechselndem Turnus sorgen die öffentlichen Apotheken dafür, dass Sie trotzdem versorgt werden und niemand außerhalb regulärer Öffnungszeiten eine allzu lange Strecke bis zur nächsten dienstbereiten Apotheke zurücklegen muss. Das garantiert unser flächendeckendes, verlässliches und wohnortnahes Rund-um-die-Uhr-Versorgungssystem. Diese ständige Erreichbarkeit ist nur eine von vielen Leistungen der Apotheken in Hessen, auf die Sie jederzeit zählen können.

  • Eine lückenlose Arzneimittelsicherheit bildet das Fundament für all unser Wirken. Die Sicherung der Qualität von Ware und Dienstleistung nach innen und außen zählen daher zu unseren entscheidenden täglichen Aufgaben. Das Fachpersonal in den hessischen Apotheken prüft mehrfach am Tag in Stichproben die Qualität der Arzneimittel. Zudem schließt Arzneimittelsicherheit auch die auf unsere Kund:innen ausgerichtete Vermittlung von fundierten arzneimittelbezogenen, indikationsbezogenen und sozialrechtlichen Informationen mit ein.

    Und auch darauf können die Menschen in Hessen setzen: Wir Apotheker:innen schützen die Bevölkerung vor Fehlinformationen, Fehlmedikationen sowie vor Arzneimittelfälschungen und Waren minderer Qualität. Um diese Kernkompetenzen dauerhaft zu sichern, zählen lebenslanges Lernen und zertifizierte Standards zu unserem Selbstverständnis. Darauf hat Hessen unser Wort!

  • Trotz flächendeckender Vor-Ort-Versorgung rund um die Uhr: Es kann passieren, dass Patient:innen nicht in der Lage sind, die nächstgelegene Apotheke aufzusuchen. In solchen Fällen gilt unsere Zusage: Wir kommen schnellstmöglich zu Ihnen nach Hause und bringen Ihnen Ihre Arzneimittel vorbei.

  • Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren die Verbraucher:innen in Hessen auf verschiedenen Wegen: In Lokalzeitungen, in den Schaufenstern aller Apotheken, im Internet, per Apothekenfinder-App oder telefonisch unter der Notdienst-Hotline 22 8 33.

    Der Notdienst der Apotheken ist gesetzlich geregelt, weshalb Sie sich darauf verlassen können, dass ausschließlich Apotheker:innen diesen Dienst leisten. Und das aus guten Gründen: Ist ein bestimmtes verschriebenes Medikament nicht vorrätig, darf die Apotheke unter Beachtung vieler Regeln ein alternatives Arzneimittel herausgeben.

    Ein gewinnbringendes Geschäft ist der Notdienst übrigens nicht. Die Nachtdienste der Apotheken werden seit August 2013 mit einer Notdienstpauschale bezuschusst und damit im Sinne der Patienten finanziell unterstützt. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen erhalten die Apothekerin oder der Apotheker keine kostendeckende Vergütung für ihre Dienstbereitschaft. Der Nachttaxe von 2,50 Euro pro Rezept für jede Inanspruchnahme zwischen 20 und 6 Uhr kommt daher auch eher symbolischer Charakter zu.

  • Arzneimittel, deren Anwendung besonders kompliziert ist, bedürfen ganz besonderer Sorgfalt: Für eine wirksame Therapie und die korrekte Einnahme sind gezielte Beratungsgespräche vor Ort in den Apotheken besonders wichtig. Deutschlandweit werden jährlich rund 190 Millionen Packungen solcher Arzneimittel abgegeben. Dazu zählen beispielsweise Insuline, magensaftresistente Arzneien und Retard-Tabletten. Im persönlichen Gespräch mit den Patient:innen beseitigen unsere Apotheker:innen alle Unklarheiten. Solche Beratungen sind unverzichtbar.

  • Die Herstellung von Rezepturen für die Patient:innen in Apotheken spielt neben den industriell hergestellten Arzneimitteln wieder eine wachsende Rolle. Rund 14 Millionen Arzneimittel werden jährlich speziell und individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt und in Apotheken hergestellt. Das entspricht durchschnittlich 680 Rezepturen pro Apotheke pro Jahr für gesetzlich versicherte Patient:innen. Die Rezeptur erlebt eine Renaissance durch die Herstellung individueller Arzneimittel bei schwerstkranken Patient:innen, zum Beispiel in der Krebstherapie.

  • Die 22 8 33 ist die zentrale Telefonnummer, um rasch und ohne Umwege zu erfahren, welche Apotheke in der Nähe gerade Nacht- und Notdienst hat. Per Handy rufen Verbraucher entweder direkt die 22 8 33 an oder senden eine SMS mit dem Kennwort „apo“. Wer über das Festnetz anruft, wählt die Telefonnummer 0800-00 22 8 33.

  • Früher gingen Apothekerinnen und Apotheker mit den Rezepten ihrer Patienten direkt an den Schubladenschrank mit den Arzneimitteln, denn auf der Verordnung stand alles, was sie für die optimale Versorgung der Erkrankten wissen mussten. Das ist heute anders: Seit dem Jahr 2007 schließen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge ab. In einem solchen Rabattvertrag gewährt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse einen Rabatt auf den Herstellerabgabepreis für ein Medikament oder auch ein ganzes Sortiment. Im Gegenzug sichert die Krankenkasse zu, dass alle ihre Versicherten im Normalfall künftig nur dieses Präparat erhalten. Allerdings: Welcher Hersteller im konkreten Fall der Vertragspartner der Krankenkasse ist, lässt sich der Verordnung nicht entnehmen.

    Für etwa 25 Prozent aller Arzneimittel unter Rabattvertrag müssen die Patienten keine oder nur eine ermäßigte Zuzahlung leisten. Hauptnutznießer dieser Rabattverträge sind jedoch die Krankenkassen: Sie sparen durch die von den Apotheken umgesetzten Rabatte jedes Jahr rund vier Milliarden Euro ein.

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 08.02.2023 . Letzte Änderung am 22.10.2024.