Cannabis im Jahr 2024
- Das ändert sich für die Apotheke (nicht)
| 20:00-21:30 Uhr
Ort
digitaler Form
Datum
Do, 07.11.2024
20:00 Uhr - 21:30 Uhr
Referent*in
Stada Pharma
Anbieter
GVA
Gebühren
KOSTENLOS
Fortbildungspunkte
voraussichtlich 2
Freie Plätze
noch Plätze verfügbar

Im März 2017 wurde aus der in Deutschland am meisten konsumierten illegalen Droge "Cannabis" ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel. Damit stehen u.a. Cannabis-Blüten im Rahmen einer legalen Abgabe, in gleichbleibender Qualität und für verschiedene Indikationen in öffentlichen Apotheken nach ärztlicher Verordnung für schwer kranke Patient*innen als Betäubungsmittel zur Verfügung. Es stehen somit mittlerweile reichlich Erfahrungen und statistische Daten zum Einsatz zur Verfügung. Allerdings bringen nun aktuelle Gesetzesänderungen vom 01.04.2024 weitere Neuerungen mit sich - nicht ausschließlich für die Apotheke, aber neben dem Wegfall des BTM-Status wird die Möglichkeit des Freizeitkonsums auch in der Apotheke Auswirkungen haben: Denken wir nur an etwaige Wechselwirkungen oder "Pseudotherapien". In der Apotheke kommen im Sinne eines Arzneimittels neben Dronabinol und Cannabidiol auch Cannabis-Blüten ("Marihuana") und verschiedene Cannabis-Extrakte in der Rezeptur vor. Die Diskussion um Cannabidiol reißt nicht ab. Eine genaue Betrachtung der rechtlichen Grundlage einerseits, und eine evidenzbasierte Bewertung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit soll als Voraussetzung für eine sichere Beratung in der Apotheke dienen. Diese Veranstaltung bespricht nach einer kurzen allgemeinen Einleitung rund um das Thema "Cannabis in der Therapie" alle Neuerungen, veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und etwaige Auswirkungen des Freizeitkonsums auf unsere tägliche Arbeit in der Apotheke. Dabei werden natürlich auch alle nach wie vor geltenden und umzusetzenden Pflichten im Apothekenbetrieb in Bezug auf Cannabis diskutiert.

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 09.05.2023 . Letzte Änderung am 09.05.2023.