Der Hessische Apothekerverband kritisiert die vom Gesundheitsausschuss gebilligte Anpassung des Zwangsrabatts im Rahmen des GKV-Sparpakets mit aller Deutlichkeit. Während die Bundesregierung die Anpassung des Apothekenfixums von 8,35 Euro auf 9,50 Euro als Stärkung der Vor-Ort-Apotheken darstellt, wird ein erheblicher Teil dieser ohnehin nicht ausreichenden Honoraranpassung durch die gleichzeitige Anpassung des Zwangsrabatts gestrichen.
„Das ist keine Stärkung der Apotheken, sondern ein politischer Taschenspielertrick“, erklärt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. „Erst wird den Apotheken nach mehr als zehn Jahren Stillstand eine längst überfällige und schon jetzt nicht ausreichende Anpassung ihrer Vergütung in Aussicht gestellt. Dann wird diese Anpassung durch einen höheren Zwangsrabatt im selben Gesetzespaket wieder massiv gekürzt. Wer so Politik macht, stärkt die Versorgung nicht – er gefährdet die flächendeckende Versorgung und beschädigt das Vertrauen in die Politik.“
Konkret wird das Fixum von 8,35 Euro auf 9,50 Euro angepasst. Das entspricht einer Differenz von 1,15 Euro je Packung. Gleichzeitig soll der Zwangsrabatt so angepasst werden, dass von dieser ohnehin unzureichenden Honoraranpassung 0,25 Euro netto je Packung verloren gehen. Das bedeutet: Die Anpassung wird um rund 22 Prozent gekürzt. Wer eine unzureichende Anpassung um fast ein Viertel kürzt, stärkt die Apotheken nicht – er schwächt sie weiter.
„Man muss es klar aussprechen: Eine ohnehin unzureichende Anpassung öffentlich als Stärkung zu verkaufen und sie gleichzeitig um rund 22 Prozent zu kürzen, ist eine Mogelpackung“, so Seyfarth. „Das ist kein Beitrag zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Das ist eine weitere Belastung für Betriebe, die seit Jahren unter massiv steigenden Kosten, zunehmender Bürokratie, Lieferengpässen und wachsendem Personaldruck stehen.“
Der Hessische Apothekerverband warnt davor, die Apotheken erneut zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen heranzuziehen. Viele Betriebe arbeiten bereits an der wirtschaftlichen Grenze. Jede weitere Kürzung trifft unmittelbar die wohnortnahe Arzneimittelversorgung.
„Apotheken sind keine stille Finanzreserve der Krankenkassen“, betont Seyfarth. „Wir sind Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Wer Apotheken immer weiter belastet, darf sich nicht wundern, wenn immer mehr Standorte schließen, Notdienste schwerer zu besetzen sind und Patientinnen und Patienten weitere Wege in Kauf nehmen müssen.“
Der Hessische Apothekerverband fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehene Anpassung des Zwangsrabatts nicht zu beschließen. Der Koalitionsvertrag darf nicht auf dem Papier eine Stärkung der Apotheken versprechen und in der Gesetzgebung das Gegenteil bewirken.
„Wer die Apotheken wirklich stärken will, muss die ohnehin nicht ausreichende Honoraranpassung vollständig bei den Apotheken ankommen lassen – ohne neue Kürzungen, ohne Hintertüren, ohne politische Schönfärberei“, so Seyfarth abschließend. „Dieses Sparpaket spart an der falschen Stelle. Es belastet die Apotheken, schwächt die Versorgung und trifft am Ende die Patientinnen und Patienten.“
Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 09.07.2026. Letzte Änderung am 17.07.2026.