Hessischer Apothekerverband begrüßt Anpassung des Fixums – warnt aber vor Gegenfinanzierung zulasten der Apotheken
Offenbach am Main - Mittwoch, 03.06.2026

Der Hessische Apothekerverband begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Anpassung des Apothekenpackungsfixums. Nach jahrelanger Stagnation ist dieser Schritt ein wichtiges und überfälliges Signal für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung.

„Dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zugesagte Anpassung des Fixums nun auf den Weg bringt, ist richtig. Von einer Sofortmaßnahme kann nach dem langen Hin und Her allerdings keine Rede mehr sein“, erklärt Holger Seyfarth, Vorstandsvorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes. „Zudem können die vorgesehenen Beträge die Kosten- und Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre allenfalls teilweise auffangen. Der Wert einer zugesagten Vergütungsanpassung sinkt, wenn sie erst zeitverzögert vollständig wirksam wird.“

Besonders kritisch bewertet der Verband die weiterhin geplante Erhöhung des Apothekenabschlags gegenüber den Krankenkassen. Eine Anpassung des Fixums dürfe nicht durch einen höheren Kassenabschlag teilweise wieder neutralisiert werden.
„Es wäre widersprüchlich, die Apothekenversorgung auf der einen Seite stärken zu wollen und den Apotheken auf der anderen Seite durch einen höheren Zwangsabschlag wieder Mittel zu entziehen. Diese Erhöhung darf so nicht kommen“, so Seyfarth.

Für die künftige Vergütungsfindung fordert der Hessische Apothekerverband klare, nachvollziehbare und objektive Parameter. Maßgeblich sein müssten insbesondere die Entwicklung von Personal-, Betriebs- und Sachkosten sowie die tatsächlichen Anforderungen an eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. 
„Apotheken brauchen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen – keine symbolischen Zwischenlösungen und keine Verhandlungen ins Blaue hinein.“

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 03.06.2026. Letzte Änderung am 17.07.2026.