Die Hessische Apothekerschaft erteilt den gestern veröffentlichten Eckpunkten zur Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine klare Absage und kritisiert sie scharf. „Diese als Reform getarnten patientenfeindlichen Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium bringen für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Menschen noch mehr Probleme statt Lösungen und sind mit uns nicht zu machen“, betont Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV). Deshalb werde man sich im Sinne der Patientinnen und Patienten auch weiterhin entschlossen dagegen zur Wehr setzen.
Als ein Beispiel führt der Hessische Apothekerverband die Abschaffung der pharmazeutischen Kompetenz für die Bevölkerung durch die von Berlin geplante Schaffung von „Pseudo-Apotheken“ an, in denen den Patientinnen und Patienten kein Apotheker mehr in Präsenz vertrauensvoll und in gewohnter Weise als beratender Experte für Arzneimittel zur Seite steht. „Das ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung in der Versorgung der Menschen“, erläutert Seyfarth. Hinzu kämen weitere Unwägbarkeiten für die Bevölkerung, wenn Lauterbachs Pläne greifen, denn bestimmte Arzneimittel, beispielsweise Betäubungsmittel, dürften in den geplanten Pseudo-Apotheken gar nicht abgegeben werden. „Das bedeutet praktisch, die Menschen wissen gar nicht, in welcher Apotheke sie nun welchen Teil ihres Rezeptes einlösen können. Da sind Chaos und Verunsicherung vorprogrammiert“, so der HAV-Vorsitzende.
Keine Entlastung bringe die Scheinreform zudem der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken, von denen immer mehr schließen, da die Inhaberinnen und Inhaber aufgrund der prekären wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine Nachfolgerinnen und Nachfolger mehr finden. „Nach ersten Berechnungen bedeuten Lauterbachs Vorhaben weitere Einbußen in Höhe von 170 Millionen Euro für die Apotheken in der Bundesrepublik“, kritisiert Holger Seyfarth scharf. Und auch hier bedeuteten die Pläne Lauterbachs weitere Verschlechterungen, beispielsweise durch die Reduzierung des Aufschlages auf die Apothekenvergütung von 3 Prozent auf 2 Prozent, die für jede Apotheke ein durchschnittliches Ertragsminus von rund 30.000 Euro pro Jahr bedeute. „Das sind weitere einschneidende Defizite für die Apotheken, die sich ganz speziell auch bei der Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln für die Patientinnen und Patienten negativ bemerkbar machen“, sagt der HAV-Vorsitzende.
Abschließend kritisiert Holger Seyfarth, dass Karl Lauterbach die für die Bevölkerung entscheidenden Antworten schuldig bleibt: In welchem Umfang verbessere sich die wohnortnahe Arzneimittelversorgung für die Menschen durch diese verkappten Verschlechterungspläne und wie viele Apotheken in der Fläche siedelten sich durch diese Scheinreform an welchen Standorten an? „Genau das eruiert man im Vorfeld von Reformen seriös, doch auch hier bleibt das Bundesgesundheitsministerium auf seinem inakzeptablen Weg der vergangenen Monate“, so der HAV-Vorsitzende.
Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 21.12.2023. Letzte Änderung am 21.12.2023.