Der Hessische Apothekerverband (HAV) unterstützt die Apotheken in Hessen, falls es im Zuge der berechtigten Kündigung der veralteten Preislisten zur Hilfstaxe durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) zu so genannten Retaxationen durch die Krankenkassen kommt. Hintergrund: Der DAV hatte im Dezember nach mehreren erfolglosen Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband diese Preislisten gekündigt, da der GKV sich weigerte, die seit Jahren nicht mehr angepassten Preise für die Herstellung von Salben, Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und Säfte in den öffentlichen Apotheken vor Ort auf die aktuellen, in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Marktpreise für die notwendigen Inhaltsstoffe der Arzneimittel anzuheben.
„Der HAV steht komplett hinter dieser Entscheidung des DAV und wird seinen Mitgliedsapotheken zur Seite stehen, falls einzelne Krankenkassen sich nun weigern sollten, Rezepturen zu marktüblichen Preisen zu vergüten“, betonte HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth heute in Offenbach. Nach Auffassung von DAV und HAV seien gegenüber den Krankenkassen die Packungspreise laut Arzneimittelpreisverordnung abzurechnen, wozu die Apothekerschaft ausdrücklich ermutigt werde. Erkennen Krankenkassen nämlich nur die veralteten Preislisten an, würde das mitunter sogar bedeuten, dass Apotheken selbsthergestellte Rezepturen nicht kostendeckend vergütet bekämen. „Das ist natürlich inaktzeptabel. Deshalb musste der fehlenden Angleichung der Preisgestaltung der Hilfstaxe an die stetig steigenden Apothekeneinkaufspreise ein Ende gesetzt werden. Die Kündigung des DAV ist daher ein starkes und notwendiges Signal und wir werden unsere Mitglieder bei möglichen Retaxationen durch die Kassen nicht im Regen stehen lassen“, so Holger Seyfarth abschließend.
Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 31.01.2024. Letzte Änderung am 31.01.2024.