- Ort
- digitaler Form
- Datum
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Di, 13.05.202510:00 Uhr - 13:00 Uhr
- Referent*in
- Dipl.-Ölk. Hartmuth Brandt
- Anbieter
- GVA
- Gebühren
- 236,81 € inkl. MwSt. je Teilnehmer
- Fortbildungspunkte
- voraussichtlich 3
- Freie Plätze
- noch Plätze verfügbar
Apotheken sind laut den §§ 3-5 des Arbeitsschutzgesetzes (ASchG) verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz durchzuführen. Diese Beurteilungen sind jedoch eher eine Chance als eine Pflicht. Sie helfen dabei, Stressfaktoren im Arbeitsalltag zu erkennen, zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Außerdem können Apotheken an Gesundheitstagen anderer Unternehmen teilnehmen, um ihr Engagement für die Gesundheitsförderung zu zeigen und ihr Profil zu stärken. Das Ziel ist es, den Stress im gesamten Apothekenteam zu verringern und durch kreative Aktionen neue Kunden zu gewinnen. Die Apotheken sollten in der Lage sein, die Gefährdungsbeurteilungen zur psychischen Belastung selbstständig durchzuführen.