HAV-Vorsitzender Seyfarth: AfP-Entgelte für Sonderkündigungen mehr als irritierend
Offenbach am Main - Mittwoch, 03.04.2024

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat heute seine Mitglieder über die Sonderkündigungsmöglichkeiten der Agentur für Präqualifizierung (AfP) infolge des Wegfalls der Präqualifizierung für „Apothekenübliche Hilfsmittel“ zum 1. April 2024 informiert. Seit diesem Stichtag nimmt die AfP schriftliche Sonderkündigungen für die entsprechenden Versorgungsbereiche entgegen. „Wir sind mehr als irritiert, dass für diese Sonderkündigungen von der AfP auch noch Entgelte berechnet werden sollen, da mit dem Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel auch entsprechende Verträge ab dem 1. April obsolet sind. Diese weitere Belastung für Apotheken in ohnehin schwierigen Zeiten hätte man sich im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen sparen können. Hier haben die Verantwortlichen im DAV versäumt, ein positives Zeichen zu setzen“, fasste HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth heute seinen Unmut über dieses mitgliederunfreundliche Vorgehen zusammen.

Mindestens ebenso absurd erscheint vor diesem Hintergrund, dass die AfP kurz vor Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage erneut etliche Audits aufgerufen habe. Seine Kritik adressiert der HAV-Vorstand aus diesen Gründen auch noch einmal klar und deutlich an die Spitze des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Vom DAV als Gesellschafter wäre hier eine klarere Positionierung in diesem Sinne angebracht gewesen, gerade jetzt in der aktuellen Situation. Dass man sich kurz vor Schluss hier nochmal an den eigenen Mitgliedern bereichern will, ist auch bei bestem Willen nicht nachzuvollziehen.“

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 03.04.2024. Letzte Änderung am 16.04.2024.

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